Ich habe heute eine neue Bezügemitteilung vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW bekommen, da sich der Krankenversicherungsabzug vom Bruttolohn zum 01.01.2009 geändert hat. Ich habe nachgerechnet: Für die Krankenversicherung wurden von meinem Bruttolohn nun rund 8,2 % abgezogen. Zuvor waren es nur rund 7,8 %.
Gemäß § 249 Abs. 1 SGB V tragen bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 SGB V der Arbeitgeber und der Beschäftigte die Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatz paritätisch. Die übrigen Beiträge in Höhe von 0,9 % des Arbeitsentgelts tragen die Beschäftigten alleine.
Der allgemeine Beitragssatz wird gemäß § 241 Abs. 1 SGB V von der Bundesregierung nach Auswertung der Ergebnisse eines beim Bundesversicherungsamt zu bildenden Schätzerkreises durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erstmalig bis zum 1. November 2008 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 in Hundertsteln der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt.
Dies ist mit der Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung – GKV-BSV) vom 29.10.2008 (BGBl. I, 2109) geschehen.
Aus § 1 GKV-BSV ergibt sich, dass der allgemeine Beitragssatz 15,5 % beträgt. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz beträgt folgerichtig 14,6 %. Der Arbeitnehmer muss davon die Hälfte (7,3 %) plus 0,9 Beitragssatzpunkte, also 8,2 % tragen.