Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
Einige Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden am 31.10.2009 in Kraft treten.
Meine Banken haben mich daher auf Änderungen ihrer AGB hingewiesen, die sie aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen haben. Unter anderem habe ich nun statt 6 Wochen 2 Monate Zeit weitere AGB-Änderungen abzulehnen, die mir in Textform angeboten wurden. Wenn ich nicht reagiere wird aber weiterhin meine Zustimmung unterstellt.
Mit diesem Gesetz soll außerdem durch eine entsprechende durch eine formell-gesetzliche Regelung die mit den Musterbelehrungen (Anlagen 2 und 3 zur BGB-InfoV) bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden.