Das Finanzministerium NRW hat in einem Runderlass vom 08.04.2009 darüber informiert, dass die Landesregierung ein “Gesetz über die Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 in NRW” vorbereitet. In dem Gesetzentwurf sei unter anderem vorgesehen, dass die Anwärtergrundbeträge ab 01.03.2009 um 60 Euro erhöht werden.
Da der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare “85 v.H. des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz gewährten Anwärtergrundbetrages” beträgt, steigt die Unterhaltsbeihilfe um 51,00 EUR.
Die sich aus der Erhöhung ergebenden Beträge sind nach dem Erlass des Finanzministeriums mit den Bezügen ab Mai 2009 zu zahlen. Mit der Auszahlung der erhöhten Bezüge im Mai sind die Erhöhungsbeträge für März und April nachzuzahlen.
Dementsprechend teilte mir das LBV NRW in seiner Bezügemitteilung vom April 2009 mit, dass unter dem “Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung” (gemeint ist wohl der Vorbehalt, dass der Erhöhungsbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert wird, falls das Gesetz nicht in Kraft tritt oder danach weniger zu zahlen ist) ein Mehrbetrag in Höhe von 51,00 EUR gezahlt wird.
Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe steigt damit auf 971,18 EUR. Davon dürften nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge netto 843,89 EUR verbleiben.