Heute habe ich zum ersten Mal Post bekommen, die an den “Herrn Rechtsreferendar Stefan Göbel” adressiert war. Die Anrede mit der Dienstbezeichnung “Rechtsreferendar” ist streng genommen nicht korrekt, da ich erst am 1. Oktober zum Rechtsreferendar ernannt werde.
Die falsche Anrede stammt aus der Feder eines Mitarbeiters meiner künftigen Stammdienststelle Landgericht Bonn. Er hat mich unter dem 22.09.2008 auf einem Briefbogen mit dem Briefkopf des Präsidenten des Landgerichts “Im Auftrag”, also im Auftrag des Landgerichtspräsidenten angeschrieben. Mir ist dabei aufgefallen, dass der Name des Unterzeichners nicht mit dem im Briefkopf angegebenen Namen des Bearbeiters übereinstimmt.
Der Verfasser teilte mir jedenfalls mit, dass er mich für die Zeit vom 01.10.2008 bis 28.02.2009 einem Richter amAmtsgericht Rheinbach zur Ausbildung in Zivilsachen zuweist.
Er informierte mich darüber, dass ich verpflichtet bin, im gleichen Zeitraum an einer zivilrechtlichen Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen und darüber, dass die Teilnahme an den Übungen der Arbeitsgemeinschaft jedem anderen Dienst vorgeht. Er wies darauf hin, dass unentschuldigte Übungs- und Klausurversäumnisse zu einer Kürzung der Unterhaltbeihilfe führen.
Im ersten Monat werde die zivilgerichtliche Arbeitsgemeinschaft als Einführungslehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen durchgeführt. Während dieser Zeit würde ich nicht in der Praxis beschäftigt. Gegen Ende des Lehrgangs solle ich mich jedoch bei meinem Ausbilder vorstellen. Nach dem Einführungslehrgang finde nur noch einmal wöchentlich eine vierstündige Veranstaltung statt.
Das Schreiben endete mit dem Hinweis, dass die Zuweisung in den Ausbildungsabschnitt “Staatsanwaltschaft” zu gegebener Zeit erfolge.
Dem Schreiben war eine Anlage beigefügt, der ich den Ort, den Leiter und die Termine der Arbeitsgemeinschaft entnehmen konnte. Die Arbeitsgemeinschaft findet demnach nicht im Gebäude des LG Bonn, sondern im Gebäude der Bonner Außenstelle des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW statt, der ein teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Sie beginnt wechselnd um 10:00 oder 11:00 Uhr und dauert 4,5 Stunden, wobei hier vermutlich eine halbstündige Mittagspause enthalten ist.
Ferner war auch ein Ausdruck des Schreibens an meinen Ausbilder beigefügt, der im Anschreiben als “Durchschrift” bezeichnet wurde und mit dem Vermerk “Zweitschrift f. Ref.” versehen war. Hierin wird mein Ausbilder gebeten, meine Ausbildung nach dem zur Gewährleistung einer einheitlichen Ausbildung erstellten Ausbildungsplan zu richten, der auf der Website des Landesjustizprüfungsamtes eingesehen werden kann. Nach diesem Ausbildungsplan muss ich während der Zivilstation mindestens sechs schriftliche Arbeiten (Relationen, schriftliche Voten, Urteile und Beschlüsse) erstellen. Mein Ausbilder wird darauf hingewiesen, dass er zum Abschluss der Ausbildung ein eingehendes Zeugnis über meine Leistungen zu erteilen hat (§ 46 JAG NW).