Heute habe ich das Deutsche Richtergesetz studiert. Bemerkenswert finde ich eine Änderung, die mit dem Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in § 9 DRiG in der ab dem 1.7.2003 geltenden Fassung eingeführt wurde:
In das Richterverhältnis darf nunmehr nur noch berufen werden, “wer über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt”.