Am 1. Oktober 2007 trat Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof sein Amt als neuer Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. Er folgte Prof. Dr. Udo Steiner in den Ersten Senat.
Gemäß Art. 94 Abs. 1 GG werden die Mitglieder des BVerfG je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Näheres bestimmt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG). Nach § 5 BVerfGG wählen Bundestag und Bundesrat auch innerhalb der Senate jeweils die Hälfte der Richter.
Gemäß § 2 BVerfGG besteht das BVerfG aus zwei Senaten, in die jeweils acht Richter gewählt werden. Die Amtszeit der Richter dauert gemäß § 4 Abs. 1 BVerfGG zwölf Jahre, allerdings längstens bis zur Altersgrenze. Altersgrenze ist gemäß § 4 Abs. 3 BVerfGG das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet. Die Amtszeit von Prof. Steiner endete folglich am 30. September, weil er am 16. September 68 Jahre alt wurde.
Gemäß § 5 Abs. 2 BVerfGG werden die Richter frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit ihrer Vorgänger gewählt. Prof. Dr. Kirchhof hätte also frühestens am 30. Juni gewählt werden können. Er wurde am 5. Juli auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion vom Wahlausschuss des Bundestages gewählt, da auch Prof. Dr. Steiner vom Bundestag gewählt worden war.
Gemäß § 6 Abs. 1 BVerfGG werden die vom Bundestag zu berufenden Richter in indirekter Wahl gewählt. Der Bundestag wählt einen Wahlausschuss, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages besteht. Zum Richter ist gemäß § 6 Abs. 5 BVerfGG gewählt, wer mindestens acht Stimmen auf sich vereinigt.